Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Aufgrund der immensen Kostensteigerungen in den letzten Jahren, zum einen die sehr hohen Tarifsteigerungen und auf der anderen Seite die gestiegenen Verbraucherpreise (u. a. durch den Ukraine-Krieg) ist eine Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Manching erforderlich, da die Fehlbeträge in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Haushaltsführung ist eine Minimierung der Fehlbeträge erforderlich.

 


Nach Sachvortrag und Beratung beschließt der Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschuss folgenden Empfehlungsbeschluss an den Marktgemeinderat weiterzuleiten:

 

1.      Vom Sachvortrag wurde Kenntnis genommen.

2.      Der Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die neugefasste Gebührensatzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Manching - wie vorberaten - zum 01.09.2024 bzw. 01.09.2025 zu beschließen.

 

3.      Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls angepasst. Bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Kinder wird für das 2. Kind eine Gebührenermäßigung in Höhe von 25 % bzw. für das 3. Geschwisterkind oder weitere Kinder zu 50 % gewährt, soweit das von der Gebühr zu befreiende Kind den Kindergarten besucht.

 

4.      Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger, die von der Flutkatastrophe betroffen sind (z. B. in den Ortsteilen Pichl, Lindach und in der Niederfelder Str.) für 1 Jahr vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 aus dem Sozialfonds eine finanzielle Unterstützung bei den Kita-Gebühren erhalten. Dies wird in der Marktgemeinderatssitzung am 27.06.2024 final beschlossen.