1. Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates erteilt der Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschuss zu den in der Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 267.707,23 € nachträglich die Genehmigung.
2. Der Hauptverwaltungs-, Finanz-, Gemeindeentwicklungs- und Werkausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat für die in der Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 6.014.208,02 €, welche in der Genehmigungspflicht des Marktgemeinderates liegen, nachträglich die Genehmigung zu erteilen.